Neue Corona-VO - Schießbetrieb eingeschränkt möglich

Weitere Infos zur neuen Corona-VO vom 19. April und die Auswirkungen auf alle jagdlichen Belange inklusive jagdliche Ausbildung und Prüfung sowie dem Hundewesen und dem Schießbetrieb hier in der Meldung.

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Die Jagdausübung und verschiedene jagdliche Tätigkeiten sind von einer nächtlichen Ausgangssperre nicht betroffen. Das Schreiben des MLR im Anhang enthält außerdem Hinweise auf den Betrieb von Schießstätten, das jagdliche Übungsschießen und die Schießausbildung, sowie die Erläuterung von Regelungen zur Durchführung der Jägerprüfung und der jagdlichen Ausbildung.

Weitere Einzelheiten entnehmt bitte der aktuellen Corona-Verordnung:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Das bedeutet auch, das der sportliche Schießbetrieb im Rahmen der Schützengilde weiterhin nicht möglich sein wird. Für den jagdlichen Teil der KJV Böblingen gilt, dass wir den Schießtand im April und Mai wieder eingeschränkt zum Zwecke des Übungs- und Einschießens von Jagdwaffen und Ausbildung betreiben dürfen. Dies wurde mit dem Ordnungsamt Sindelfingen auch abgestimmt.

Wir legen daher folgendes fest:

  • Keiler ist möglich – gebuchte Termine bleiben bestehen
  • Hase wird geschlossen – gebuchte Termine werden abgesagt
  • Kurzwaffe wird geschlossen – gebuchte Termine werden abgesagt
  • 50 + 100 m ist mit je einem Schützen möglich – gebuchte Termine werden abgesagt, aber können wieder neu gebucht werden

(hier gibt es auch einen neuen Zusatztermin am 20.05.)

Wir bitten Euch dringend die gültigen, mittlerweile üblichen Corona-Regeln (Masken + Abstand etc.) einzuhalten und pünktlich zum Schießen zu erscheinen.
Auch wichtig ist uns, daß nach dem Schießen das Gelände gleich wieder verlassen wird.

Mit diesen Privilegien, die wir Jäger in dieser Zeit erhalten, gilt es verantwortungsvoll umzugehen.