Schießbetrieb – weitere Lockerungen

Im Landkreis Böblingen ist die Inzidenzzahl stabil unter 50. Deshalb gibt es Lockerungen, die auch Auswirkungen auf unseren Schießbetrieb haben.

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Momentan gelten folgende Regelungen:

  • Keiler – normaler Betrieb – 1 Person
  • Hase – normaler Betrieb – 1 Person

>> Im Vorraum Keiler/Hase je eine wartende Person

  • 100 m – bis zu 3 Personen
  • 50 m – bis zu 3 Personen
  • 25 m/Kurzwaffe – bis zu 2 Personen per Stand
  • Trap – 5 Personen je Rotte

Es ist ein Voranmeldung per eTermin notwendig und keine Gruppenbildung erlaubt – es gelten die aktuellen Corona-Regeln und Maskenpflicht.