Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden bestellt die untere Jagdbehörde entsprechende Sachverständige als Wildschadensschätzer. Mit Helmut Kayser hat die KJV Böblingen seit September diese fachkundige Person in den eigenen Reihen. Wir wollten wissen, wie seine Arbeit aussieht und was ihn dafür motiviert.
Wie wird man denn Wildschadensschätzer für landwirtschaftliche Kulturen?
Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden bestellt die untere Jagdbehörde entsprechende Sachverständige als Wildschadensschätzer. Dies ist im § 57 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) geregelt und gilt für die Dauer von fünf Jahren, wenn die Wildschadensschätzerinnen oder Wildschadensschätzer geeignet und befähigt sind, zum Zweck der gütlichen außergerichtlichen Einigung Wild- und Jagdschäden zu schätzen und unparteiisch bzw. und gewissenhaft ihre Aufgabe erfüllen. Ausgeschlossen von der Feststellung des Schadens ist, wer selbst an dem Wildschadensverfahren beteiligt ist oder mit einer an dem Wildschadensverfahren beteiligten Person durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden oder im ersten Grad verwandt ist. Um diese Fortbildung zu machen, benötigt man keine besondere Ausbildung, sollte aber über landwirtschaftliche Kenntnisse verfügen.
Wie kam es dazu, dass du dich für diese Ausbildung entschieden hast?
Schon während meiner beruflichen Tätigkeit wurde ich häufig zu Schätzungen und Gutachten an landwirtschaftlichen Kulturen hinzugezogen. Die rege Bautätigkeit im Kreis Böblingen machte dies beim Verlegen von Wasser- und Abwasserkanälen, Stromleitungen, Glasfaserleitungen, Gasleitungen, Ausweisung von Baugebieten, Rekultivierungen usw. erforderlich, sofern dies landwirtschaftliche Flächen beeinträchtigt hat. Auf Grund dieser Tätigkeiten habe ich auch immer die amtlich anerkannten Wildschadensschätzer mit entsprechenden Informationen, wie beispielsweise den Schätzrahmen, unterstützt. Da ich seit fast 20 Jahren auch Prüfer bei der Jägerprüfung bin, stelle ich seit etlichen Jahren fest, wie wenig Ahnung Jäger und Jägerprüflinge von Landwirtschaft und deren Kulturen haben. Ob dies mit der Verstädterung der Bevölkerung zu tun hat, kann ich nur vermuten. Diese Tatsache hat mich letztendlich dazu gebracht, mich als Wildschadensschätzer anerkennen zu lassen.
Was reizt dich an dieser Aufgabe?
Landwirte und Jäger nutzen die gleiche Fläche mit unterschiedlichen Interessen. Landwirte wollen möglichst gute Erträge von ihren Kulturen, Jäger möchten gute Beute auf der gleichen Fläche machen. Beide investieren Arbeit, Zeit und Geld, um ihr Ziel zu erreichen. Bei dieser Konstellation bleiben Interessenskonflikte nicht aus. Dazu kommen die immensen Auflagen von staatlicher Seite, egal ob Umweltschutz, Tierschutz, Jagdeinschränkungen oder irgendwelche anderen Nutzungsbeschränkungen. Meine Aufgabe als Wildschadenschätzer/Gutachter sehe ich darin, in diesem Interessenskonflikt ausgleichend wirken zu können.
Was reizt dich an dieser Aufgabe?
Landwirte und Jäger nutzen die gleiche Fläche mit unterschiedlichen Interessen. Landwirte wollen möglichst gute Erträge von ihren Kulturen, Jäger möchten gute Beute auf der gleichen Fläche machen. Beide investieren Arbeit, Zeit und Geld, um ihr Ziel zu erreichen. Bei dieser Konstellation bleiben Interessenskonflikte nicht aus. Dazu kommen die immensen Auflagen von staatlicher Seite, egal ob Umweltschutz, Tierschutz, Jagdeinschränkungen oder irgendwelche anderen Nutzungsbeschränkungen. Meine Aufgabe als Wildschadenschätzer/Gutachter sehe ich darin, in diesem Interessenskonflikt ausgleichend wirken zu können.
Und worin liegen die größten Herausforderungen bei deiner Arbeit?
Der Landwirt soll bei Wildschäden den entstandenen Schaden ersetzt bekommen, sich aber nicht daran bereichern. Da Jäger wird sich oft mit der Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen schwertun. Deswegen soll hier eine neutrale Bewertung erfolgen. Grundsätzlich werde ich immer die Ertragserlöse während der Ernte zur Bewertung heran ziehen. Dies hat manchmal den Nachteil, dass man immer nur die Erlöse des Vorjahres hat, da die neue Ernte noch auf dem Acker steht und Preise noch gar nicht ausgehandelt sind. Prinzipiell sollte aber ein gutes Miteinander angestrebt werden, da Landwirte die Jäger brauchen und umgekehrt genauso. Egal, ob ein Jäger mal eine Schussschneise im Mais zur besseren Bejagung benötigt oder ob ein Landwirt Grannenweizen am Waldrand anbaut um Schwarzwildschäden zu minimieren. Den Betroffenen bleibt es selbstverständlich selbst überlassen, sich auch ohne Hinzuziehung von anerkannten Wildschadensschätzern gütlich zu einigen.
Die Rechtsgrundlagen zum Thema Wildschaden stehen in den § 52 - 57 JWMG sowie § 11 - 13 DVO JWMG. Weitere Hinweise gibt es auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg unter www.lazbw.landwirtschaft-bw.de.
Vielen Dank für das Gespräch. Wir wünschen dir bei deiner Arbeit viel Erfolg und allzeit ein gutes Vermittlungsgeschick.
Kathrin Weik