Die neue Corona-VO in Baden-Württemberg:
sieht ab einem 7-Tage Inzidenzwert von unter 100 pro 100.000 Einwohner Lockerungen vor.
Das MLR informiert in einem ausführlichen Schreiben, wie sich die neue Corona-VO auf jagdliche Belange auswirkt.
Behandelt werden die Bereiche: Jagdausübung, einschließlich Nachsuchen, Unfallwild, Kitzrettung und Wildtiermonitoring, Jägerprüfung und jagdliche Ausbildung, Jagdliches Schießen
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben im pdf-Anhang.