Auch die fünfte Verwahrstellen im Landkreis Böblingen hat ihren Betrieb aufgenommen. In den Verwahrstellen können Aufbrüche, Schlachtabfälle, sowie ganze Tierkörper von Wildtieren abgegeben werden. Die Anschriften mit Annahmezeiten und Betreuung der Stellen entnehmen Sie bitte der Anlage. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. Sehr wichtig ist, dass in den Konfiskatbehältern keinerlei Verpackungsmaterial entsorgt werden darf. Dies stellt die Tierkörperbeseitigungsanlage vor erhebliche Probleme. Die Liste ist auch auf den Internetseiten des Amtes für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung eingestellt. Eine frostsichere Wasserversorgung zur Reinigung von Händen und wiederverwendbaren Verpackungsmaterialien (Eimer, Wannen etc.) sollte zur Verfügung stehen. Entsorgungskosten fallen dank des Kreistagsbeschlusses vom 10.7.2018 für die Jäger nicht an.




